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Allgemeine Geschäftsbedingungen CASA

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Eggenfabrik Betriebs gGmbH (im Folgenden „CASA Betreiber“) und Dir. Sie regeln die Nutzung des CASA Skateboard-BMX-Kulturzentrums und enthalten wichtige Informationen. Zusätzlich gelten die Hausregeln und die Haftungserklärung in ihrer jeweils aktuellen Version. Der CASA Betreiber organisiert die meisten Veranstaltungen selbst, arbeitet aber manchmal mit anderen Veranstaltenden zusammen.

Deine eigenen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn der CASA Betreiber diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Andernfalls haben sie keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Änderungen der AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden. Die jeweils aktuelle Version der AGB kannst Du jederzeit auf der Website des CASA (www.casamuc.com) einsehen. Die AGB gelten für das gesamte Gelände des CASA.

 

2. Vertragsschluss

Du kannst Eintrittskarten für das CASA online auf der Webseite oder vor Ort während der offiziellen Öffnungszeiten kaufen. Die Angebote im Ticket- und Online-Shop sind unverbindlich. Wenn Du auf den Bestell-Button klickst, gibst Du ein verbindliches Angebot ab, die ausgewählten Tickets zum angegebenen Preis zu kaufen. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der CASA Betreiber Deine Buchung bestätigt. Diese Bestätigung erfolgt normalerweise automatisch per E-Mail, sobald Deine Zahlung eingegangen ist.

Das Ticket, das in der Bestätigungs-E-Mail enthalten ist, kannst Du ausdrucken. Falls Du die E-Mail mit Deinem Ticket nicht spätestens 24 Stunden vor der Veranstaltung erhältst, melde Dich bitte telefonisch oder per E-Mail beim CASA Betreiber.

Es gelten die aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Buchung, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Beim Online-Kauf kannst Du zwischen den angebotenen Zahlungsmethoden wählen. Der gesamte Kaufpreis wird sofort bei der Bestellung fällig.

 

3. Leistung

Deine Eintrittskarte berechtigt Dich zum Besuch des CASA Indoor-Streetparks am gebuchten Tag und für die gebuchte Zeit.

Rückgabe oder Umtausch von Tickets ist nicht möglich. Falls Du Dein Ticket verlierst, kannst Du nur dann Einlass erhalten, wenn Deine Identität eindeutig geklärt ist und das Ticket noch nicht genutzt wurde. Ein rechtlicher Anspruch auf Ersatz besteht nicht. Tickets dürfen nicht weitergegeben oder weiterverkauft werden.

Du kannst die im Ticket enthaltenen Leistungen nutzen, hast aber keinen Anspruch darauf, dass alle Bereiche jederzeit vollständig oder ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen. Kurzfristige Schließungen oder Störungen einzelner Bereiche (z. B. durch höhere Gewalt oder Events) sind kein Mangel. Eine Preisminderung ist daher ausgeschlossen.

Wenn Du Deinen gebuchten Termin ganz oder teilweise nicht wahrnimmst, bekommst Du keine Rückerstattung. Auch ein kostenloser Ersatztermin ist nicht möglich.

Während Deines Besuchs im CASA gelten die Hausregeln, die Du während der Buchung einsehen kannst und die auch vor Ort aushängen.

Falls Du eine Ermäßigung erhalten hast, achte darauf, dass die Voraussetzungen dafür auch beim Einlass noch erfüllt sind. Andernfalls musst Du den Differenzbetrag an der Kasse nachzahlen, um Zutritt zu erhalten.

 

4. Widerruf

Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Für den Kauf von Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen mit einem festen Termin oder Zeitraum gilt kein Widerrufsrecht. Das bedeutet, dass Du kein 14-tägiges Rückgabe- oder Widerrufsrecht hast (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). 

Dein Widerrufsrecht erlischt auch dann, wenn Du nach ausdrücklicher Zustimmung bereits zum ersten Mal Eintritt ins CASA erhalten hast und dabei bestätigt hast, dass Dir bewusst ist, dass Dein Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung entfällt (§ 356 Abs. 4 Satz 1 BGB).

 

Widerrufsrecht bei Gutscheinen

Beim Kauf von Gutscheinen hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ab dem Tag des Vertragsabschlusses gilt.

Um Dein Widerrufsrecht auszuüben, musst Du uns (Eggenfabrik Betriebs gGmbH, Angela-von-den-Driesch-Weg 9, 81245 München) eindeutig mitteilen, dass Du den Vertrag widerrufen möchtest. Dies kannst Du per E-Mail oder mit einem Brief tun. Es reicht, wenn Du die Mitteilung vor Ablauf der Frist absendest.

Stornobedingungen für Firmenevents & besondere Veranstaltungen

Für Firmenevents und andere Veranstaltungen mit einem individuellen Angebot gelten die dort angegebenen Stornobedingungen. Falls keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die hier festgelegten Stornobedingungen.

Folgen des Widerrufs

Wenn Du Deinen Vertrag widerrufst, werden Deine Tickets storniert und wir überweisen Dir Dein Geld schnellstmöglich zurück – auf demselben Zahlungsweg, den Du bei der Buchung genutzt hast. Dafür fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Muster-Widerrufsformular

Falls Du den Vertrag widerrufen möchtest, kannst Du diesen Text nutzen und es an uns senden:

 

Eggenfabrik Betriebs gGmbH
Angela-von-den-Driesch-Weg 9, 81245 München
E-Mail: hello@casamuc.com

 

Hiermit widerrufe ich den Vertrag über den Kauf folgender Dienstleistung/Ware:

Bestellt am / Erhalten am: _____________

Name: ______________________________________

Anschrift: __________________________________

Unterschrift: _____________ (nur bei Mitteilung per Brief)

Datum: __________________________

 

5. Verleih von Sicherheitsausrüstung und Sportgeräten

Du kannst beim CASA Betreiber gegen eine Leihgebühr Sicherheitsausrüstung, Skateboards und BMX-Räder ausleihen.

Die ausgeliehenen Sachen dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden, es sei denn, das Sicherheits- oder Aufsichtspersonal erlaubt es.

Behandle die geliehene Ausrüstung und Sportgeräte sorgfältig. Sie sind nur für den vorgesehenen Zweck und ausschließlich in der Halle zu benutzen.

Es ist nicht erlaubt, mit der Sicherheitsausrüstung auf die Toilette zu gehen.

Falls Du etwas verlierst oder stark beschädigst, musst Du den Neuwert der Ausrüstung ersetzen. Alle Leihsachen müssen nach Ende deines Slots vollständig und unbeschädigt zurückgegeben werden.

 

6. Haftung

Der CASA Betreiber haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Das gilt auch für das Handeln von Mitarbeitenden oder beauftragten Personen.

Eigenverantwortung bei der Nutzung des Skateparks und der Anlagen

Bevor Du die Anlage nutzt, solltest Du Dich mit den verschiedenen Bereichen und Hindernissen vertraut machen und realistisch einschätzen, ob Du sie sicher meistern kannst.

Das Betriebspersonal kann Dir jederzeit Informationen zu den Anlagen sowie Tipps zur Nutzung, zur empfohlenen Altersgruppe und zum Schwierigkeitsgrad geben.

 

Wenn Du Dich nicht an Sicherheitsvorgaben oder Anweisungen des CASA Betreibers hältst, übernimmt der CASA Betreiber keine Haftung für daraus entstehende Schäden.

 

Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Besondere Hinweise zur Nutzung bestimmter Anlagen

Die Nutzung des Indoor-Skateparks, der Streetball-Anlage, der Tischtennisanlage, der Spielwiese und der Slackline ist für folgende Personen nicht erlaubt: Schwangere, Personen mit Herzschrittmachern, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen die dadurch sich oder andere gefährden könnten, Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. 

Haftung für Wertgegenstände, Garderobe und Fahrzeuge

Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände mit ins CASA zu bringen.

Der CASA Betreiber übernimmt keine Verantwortung für verlorene oder beschädigte Gegenstände – dazu gehören Kleidung, elektronische Geräte, Zahlungsmittel, Sportgeräte, Schutzausrüstung oder andere persönliche Dinge.

Falls Du ein Schließfach nutzt, übernimmt der CASA Betreiber keine zusätzliche Verwahrungspflicht. Die Nutzung eines Schließfachs bedeutet also nicht, dass Deine Gegenstände bewacht werden.

Auch Wertsachen, die an der Kasse oder Empfang abgegeben werden, werden nicht überwacht – für diese wird ebenfalls keine Haftung übernommen.

Der CASA Betreiber haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, die auf den Parkplätzen abgestellt werden. Das gilt auch für Schäden durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Mängel.

Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

Falls der CASA Betreiber in Lieferverzug gerät, ist die Haftung auf 0,5 % des Lieferwerts pro Woche des Verzugs begrenzt – maximal aber auf 5 % des Gesamtwerts.

Falls eine sogenannte Kardinalpflicht verletzt wird (also eine besonders wichtige Vertragspflicht), ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt – dieser übersteigt normalerweise nicht den Kaufpreis.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeitende, Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen des CASA Betreibers.

Die genannten Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für zwingende Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

7. Hausrecht

Der CASA Betreiber und seine Mitarbeitenden haben das Recht, Besucher*innen der Anlage zu verweisen, wenn sie: Gegen die geltenden Regeln verstoßen oder den Anweisungen des Personals nicht folgen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.

 

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ohne das UN-Kaufrecht (CISG).

Wenn Du als Verbraucher:in aus einem anderen Land bestellst, gelten zusätzlich die zwingenden Rechtsvorschriften Deines Wohnsitzlandes.

Gerichtsstand und Erfüllungsort

Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Sitz des CASA Betreibers.

Falls Du als Verbraucher:in mit Wohnsitz in der EU bestellst, gelten die gesetzlichen Regelungen zur gerichtlichen Zuständigkeit.

Der Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist München.

 

Wenn Du ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen bist, ist das für den Geschäftssitz des CASA Betreibers zuständige Gericht zuständig. Der CASA Betreiber kann Dich aber auch an Deinem Wohn- oder Geschäftssitz verklagen.

Streitbeilegung

Der CASA Betreiber nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet (§ 36 VSBG).

 

Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten, bleibt der Rest der AGB weiterhin gültig. Die unwirksame Klausel wird durch eine Regelung ersetzt, die ihrem ursprünglichen Sinn und Zweck am nächsten kommt.

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